Kontaktverbotsverordnung in St. Georg
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Theo Rieh äußerte folgendes:"Spannenderweise" kann ich berichten, dass das Klönen mit einer Hure tatsächlich eine gute Methode ist, um die Aufmerksamkeit der Polizei zu erregen. So nach 20 Minuten klönen, will die Polizei dann in getrennten Befragungen dann auch die neuesten Gerüchte aus der Szene hören. Das sollte dann inhaltlich übereinstimmen und nichts mit Sex oder Drogen zu tun haben ...
Falls man mal selber in eine solche Situation kommt, darf man sich überhaupt nicht dafür interessieren, was die wollen oder nicht. Man gibt den Untermenschen den Ausweis/Führerschein und redet ansonsten kein einziges Wort mit denen. Auf weitere dumme Fragen gibt es nur ein stoisches "Sie haben meine Papiere bekommen. Das reicht.". Keine Erklärungen, keine Rechtfertigungen, niemandem gegenüber. Niemals etwas unterschreiben.
Wenn der Abschaum dann irgendwelche Post losschicken will, hat man erstmal genügend Zeit um zu planen und nachzufragen. Auf jeden Fall hat man nichts gesagt, was einem später vorgehalten werden kann. Mit der Nutte kann man später noch abklären, was sie zu Protokoll gegeben hat. Wenn sie halbwegs schlau ist, dann sagt auch sie nichts, absolut gar nichts.
E.T.S.,
der genau wie der Baron nicht häufig genug darauf hinweisen kann, daß Fresse halten oberste Pflicht ist
Mike Löhnert äußerte folgendes:Eismann Lagesbüttel äußerte folgendes:"Spannenderweise" kann ich berichten, dass das Klönen mit einer Hure tatsächlich eine gute Methode ist, um die Aufmerksamkeit der Polizei zu erregen. So nach 20 Minuten klönen, will die Polizei dann in getrennten Befragungen dann auch die neuesten Gerüchte aus der Szene hören. Das sollte dann inhaltlich übereinstimmen und nichts mit Sex oder Drogen zu tun haben ...
Falls man mal selber in eine solche Situation kommt, darf man sich überhaupt nicht dafür interessieren, was die wollen oder nicht. Man gibt den Untermenschen den Ausweis/Führerschein und redet ansonsten kein einziges Wort mit denen. Auf weitere dumme Fragen gibt es nur ein stoisches "Sie haben meine Papiere bekommen. Das reicht.". Keine Erklärungen, keine Rechtfertigungen, niemandem gegenüber. Niemals etwas unterschreiben.
Wenn der Abschaum dann irgendwelche Post losschicken will, hat man erstmal genügend Zeit um zu planen und nachzufragen. Auf jeden Fall hat man nichts gesagt, was einem später vorgehalten werden kann. Mit der Nutte kann man später noch abklären, was sie zu Protokoll gegeben hat. Wenn sie halbwegs schlau ist, dann sagt auch sie nichts, absolut gar nichts.
E.T.S.,
der genau wie der Baron nicht häufig genug darauf hinweisen kann, daß Fresse halten oberste Pflicht ist
Schon richtig: Wenn man ein Geschäft anbahnt, dann sollte man besser NICHTS sagen.
Wenn man aber tatsächlich geklönt hat und dabei nur "harmlose Themen" behandelt hat, dann kann man durch kooperatives Verhalten gleich verhindern, dass Post nach Hause kommt.
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Andreaska
Dildo-Dietmar äußerte folgendes:Darmspiegler äußerte folgendes:"Spannenderweise" kann ich berichten, dass das Klönen mit einer Hure tatsächlich eine gute Methode ist, um die Aufmerksamkeit der Polizei zu erregen. So nach 20 Minuten klönen, will die Polizei dann in getrennten Befragungen dann auch die neuesten Gerüchte aus der Szene hören. Das sollte dann inhaltlich übereinstimmen und nichts mit Sex oder Drogen zu tun haben ...
Falls man mal selber in eine solche Situation kommt, darf man sich überhaupt nicht dafür interessieren, was die wollen oder nicht. Man gibt den Untermenschen den Ausweis/Führerschein und redet ansonsten kein einziges Wort mit denen. Auf weitere dumme Fragen gibt es nur ein stoisches "Sie haben meine Papiere bekommen. Das reicht.". Keine Erklärungen, keine Rechtfertigungen, niemandem gegenüber. Niemals etwas unterschreiben.
Wenn der Abschaum dann irgendwelche Post losschicken will, hat man erstmal genügend Zeit um zu planen und nachzufragen. Auf jeden Fall hat man nichts gesagt, was einem später vorgehalten werden kann. Mit der Nutte kann man später noch abklären, was sie zu Protokoll gegeben hat. Wenn sie halbwegs schlau ist, dann sagt auch sie nichts, absolut gar nichts.
E.T.S.,
der genau wie der Baron nicht häufig genug darauf hinweisen kann, daß Fresse halten oberste Pflicht ist
Schon richtig: Wenn man ein Geschäft anbahnt, dann sollte man besser NICHTS sagen.
Wenn man aber tatsächlich geklönt hat und dabei nur "harmlose Themen" behandelt hat, dann kann man durch kooperatives Verhalten gleich verhindern, dass Post nach Hause kommt.
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Andreaska
Kellerficker äußerte folgendes:der genau wie der Baron nicht häufig genug darauf hinweisen kann, daß Fresse halten oberste Pflicht ist
Das kann man gar nicht oft genug erklären/darauf hinweisen und ist auch öfters in anderen Lebensbereichen manchmal besser so.
Man kann mit einem Grinsen auf dem Gesicht, von dieser Art der Nichtaussage gebrauch machen, noch besser die Executive darauf hinweisen, dass man als Bürger von diesem Recht gebrauch machen kann.
Scalar,
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Scalar
Es ist fast immer besser, gegenüber der Polizei zunächst keine Angaben zu machen, und schon gar keine mündlichen Angaben!
Schon mancher hat sich verwundert die Augen gerieben und seine angebliche Aussage kaum wiedererkannt, als er sie später aus dem Polizeiprotokoll vorgehalten bekam.
Es ist dann letztlich egal, ob der Polizist die Aussage aus Jagdeifer oder aus Schusseligkeit oder Unfähigkeit falsch ins Protokoll geschrieben hat: Man glaubt dem Staatsbürger in Uniform meist mehr als dem einfachen Bürger.
Schon mancher hat sich verwundert die Augen gerieben und seine angebliche Aussage kaum wiedererkannt, als er sie später aus dem Polizeiprotokoll vorgehalten bekam.
Es ist dann letztlich egal, ob der Polizist die Aussage aus Jagdeifer oder aus Schusseligkeit oder Unfähigkeit falsch ins Protokoll geschrieben hat: Man glaubt dem Staatsbürger in Uniform meist mehr als dem einfachen Bürger.
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Fritz
Bahnhofsklatscher äußerte folgendes:Es ist fast immer besser, gegenüber der Polizei zunächst keine Angaben zu machen, und schon gar keine mündlichen Angaben!
Schon mancher hat sich verwundert die Augen gerieben und seine angebliche Aussage kaum wiedererkannt, als er sie später aus dem Polizeiprotokoll vorgehalten bekam.
Es ist dann letztlich egal, ob der Polizist die Aussage aus Jagdeifer oder aus Schusseligkeit oder Unfähigkeit falsch ins Protokoll geschrieben hat: Man glaubt dem Staatsbürger in Uniform meist mehr als dem einfachen Bürger.
Aufpassen muss man schon. Ich kann davon ein Lied singen: Ich soll mal vor vielen Jahren meinen weißen Mercedes mitten auf einer Kreuzung geparkt haben. Nur: Ich fuhr damals einen roten Golf und die beiden Straßen treffen gar nicht aufeinander.
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Andreaska
„Kontaktverbot“: 19.200 Euro Bußgeld für Freier
„Kontaktverbot“: 19.200 Euro Bußgeld für Freier
Blasebalg
Zitat:Das Prostitutionsverbot in St. Georg wird für die Stadt zum richtig guten Geschäft: Mehr als 40.000 Euro mussten Freier und Huren seit Februar an Bußgeldern abdrücken!
Prostituierte gehören zu St. Georg wie Segler zu Blankenese. Doch seit dem 1. Februar gilt das „Kontaktanbahnungsverbot“: Östlich des Hauptbahnhofs dürfen Freier keine Huren mehr ansprechen – sonst hagelt es Geldbußen
Blasebalg
So eine Scheiße! Mal ganz davon ab, dass auf St. Georg kaum noch ordentliches Frischfleisch abzugreifen ist, dieses Kontaktverbot nervt. Bin ich auf der sicheren Seite wenn ich mir die Bestands-Nutte per Telefon ins Zimmer bestelle? Kann der Schnittlauch mich dafür belangen? Zumindest die StundenHotel Alternative wäre damit noch nutzbar für bekannte Haus/Hotel Nutten. Alternativ könnte man ansonsten noch bei reizvollen Nutten die Telefonnummer abfragen.
Ich: "Hallo, bist Du ne Nutte?"
Nutte: "Ja"
Ich: "Okay, gib mal Deine Nummer rufe Dich gleich von der anderen Straßenseite aus an"
Das funktioniert doch niemals, so bescheuert ist selbst unsere Polizei nicht.
Ich: "Hallo, bist Du ne Nutte?"
Nutte: "Ja"
Ich: "Okay, gib mal Deine Nummer rufe Dich gleich von der anderen Straßenseite aus an"
Das funktioniert doch niemals, so bescheuert ist selbst unsere Polizei nicht.
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Stadtpark
Wir hatten das Thema schon hier im "Rechtsforum"
Eine Nutte anrufen und in ein Hotel bestellen ist nicht verboten, egal wo das Hotel ist. Ich sehe auch kein Problem darin sich die Nummer erst kurz vorher zu besorgen. Vielleicht sollte man dann lieber 30 min oder so warten, aber ansonsten halte ich das für eine gute Idee
Eine Nutte anrufen und in ein Hotel bestellen ist nicht verboten, egal wo das Hotel ist. Ich sehe auch kein Problem darin sich die Nummer erst kurz vorher zu besorgen. Vielleicht sollte man dann lieber 30 min oder so warten, aber ansonsten halte ich das für eine gute Idee
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Unterstrom
Hallo Leute,
ist denn schon mal jemand von euch von den Bullen erwischt worden? Sind die dort eher Tagsüber auf Streife oder nachs? wenn ich dort unterwegs bin, dann meistens erst nach Mitternacht. Letztens habe ich dort zwar kurz einen Polizeiwagen herumkurven gesehen aber sonst war da eigentlich nichts los. Laufen dort auch Zivilbullen rum? wie sind eure Erfahrungen in St. Georg seit dem 01.02.?
Gruß
Mr_phil
ist denn schon mal jemand von euch von den Bullen erwischt worden? Sind die dort eher Tagsüber auf Streife oder nachs? wenn ich dort unterwegs bin, dann meistens erst nach Mitternacht. Letztens habe ich dort zwar kurz einen Polizeiwagen herumkurven gesehen aber sonst war da eigentlich nichts los. Laufen dort auch Zivilbullen rum? wie sind eure Erfahrungen in St. Georg seit dem 01.02.?
Gruß
Mr_phil
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Mr_phil
Kontaktverbotsverordnung auf dem Prüfstand?
Aus dem heutigen "Elbvertiefung"-Newsletter der ZEIT:
§ 184f StGB: Ausübung der verbotenen Prostitution
Zitat:Was bringt es, Sexarbeiterinnen zu bestrafen?
Hamburg setzt sich für die Entkriminalisierung der Straßenprostitution ein. Ein Blick ins Bahnhofsviertel zeigt: Das geltende Verbot hat niemandem geholfen. Hier berichtet Moritz Gerlach vom Straßenstrich in St. Georg.
Ingrids Arbeitstag beginnt morgens um acht Uhr. Dann stellt sich die Prostituierte, die eigentlich anders heißt, auf den Hansaplatz im Hamburger Bahnhofsviertel St. Georg, wartet auf Freier und geht mit ihnen in eines der umliegenden Hotels. Ingrid begeht damit eine Straftat, denn Straßenprostitution ist in dieser Gegend verboten. Wird sie von der Polizei erwischt, wie sie Freier anspricht, muss sie mit einem Platzverweis und einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Nach dem zweiten Mal droht ihr ein Strafverfahren nach Paragraf 184f im Strafgesetzbuch – und im schlimmsten Fall bis zu sechs Monate Haft.
Jener Paragraf könnte bald gekippt werden. Auf der Herbstkonferenz der Innenminister hat sich Hamburgs grüne Justizsenatorin Anna Gallina für eine Streichung des Paragrafen 184f ausgesprochen. Durch eine Verurteilung könnte sich nämlich die »ohnehin prekäre Lebenssituation« der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verschärfen, sagt die Politikerin. Zudem stehe die Strafbarkeit im Widerspruch zu den Regeln im Prostitutions- und im Prostituiertenschutzgesetz, die Sexarbeiterinnen eigentlich schützen sollen.
Nicht nur Gallina sieht das so: Die Reformkommission Sexualstrafrecht hatte bereits 2017 empfohlen, den Paragrafen ersatzlos zu streichen. Damit wäre »die Ausübung verbotener Prostitution« keine Straftat mehr, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Sexarbeiterinnen müssten keine Geld- oder Haftstrafen mehr fürchten.
Was bringt es, Sexarbeiterinnen zu bestrafen? Über diese Frage wird in Hamburg seit Jahren gestritten. Zum Verständnis eine Einordnung: Prostitution ist in Deutschland legal. Die Bundesländer können sie aber lokal einschränken, indem sie sogenannte Sperrbezirke festlegen, in denen das Gewerbe nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. In Hamburg gibt es seit 1980 zwei solcher Sperrbezirke: in Altona am Hafen, westlich des Fischmarkts. Und in der gesamten Innenstadt inklusive der Stadtteile St. Georg und St. Pauli.
Auf St. Pauli ist das Gewerbe von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens legal, in St. Georg ist es rund um die Uhr verboten. Bei Verstößen zahlen Prostituierte Geldstrafen. Mit der »Kontaktverbotsverordnung«, die der SPD-Senat 2012 beschloss, verschärften sich die Regeln: Seither können auch Freier, die Prostituierte ansprechen, mit Bußgeldern zwischen 200 und 800 Euro belegt werden.
Mit diesen Maßnahmen setzt Hamburg auf Abschreckung. Doch die Bilanz ist ernüchternd: Einer Untersuchung der Hamburger Sozialbehörde aus dem Jahr 2019 zufolge ist es nicht gelungen, Straßenprostitution einzudämmen. Und weder die Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter noch die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner habe sich verbessert.
§ 184f StGB: Ausübung der verbotenen Prostitution
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