HIV-Zwangsouting in der JVA?
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HIV-Zwangsouting in der JVA?
Eine Nutte hat mir mal erzählt das sie mit einer anderen Nutte die HIV-positiv ist die Zelle in der JVA geteilt hat. Angeblich mußte sie dafür unterschreiben das sie die HIV-Erkrankung zur Kenntnis genommen hat und sie bereit ist die Zelle mit der besagten Person zu teilen. Gibt es, oder gab es so etwas? Das wäre ja auch ein Zwangsouting für die betroffene Person.
Blasebalg
Blasebalg
Herr Forragend äußerte folgendes: Gibt es, oder gab es so etwas? Das wäre ja auch ein Zwangsouting für die betroffene Person.
Blasebalg
Kann ich bestätigen, vor einigen Jahren soll es so gewesen sein kann Dir aber nicht sagen ob es heute noch so praktiziert wird. Sicherlich war es ein Zwangsouting der betroffenen Person, doch wollte sich die JVA damit rechtlich absichern.
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Brenner
Fettplauze äußerte folgendes:Dr. Eckschwein äußerte folgendes: Gibt es, oder gab es so etwas? Das wäre ja auch ein Zwangsouting für die betroffene Person.
Blasebalg
Kann ich bestätigen, vor einigen Jahren soll es so gewesen sein kann Dir aber nicht sagen ob es heute noch so praktiziert wird...
...doch wollte sich die JVA damit rechtlich absichern.
Kann ich bestätigen, passt nicht zu "soll es so gewesen sein" Wissen sieht anders aus, ich bitte die Herren nur Fakten dazulegen keine halbgaren Vermutungen. Der Anfang einer jeden Katastrophe ist nämlich eine beschissene Vermutung. Mir ist auch nicht klar wieso sich eine JVA da "absichern" muss, eine Rechtsgrundlage für das Outing gibt es in der Einschlägigen Literatur (StVollzG) nicht, vielmehr müsste hier dann einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vorliegen. Im übrigen haben Gefangene die selben Rechte wie Bürger in der Freiheit, mit der Ausnahme dieser. Allerdings hat sich dies seit das Bundesverfassungsgericht dies 1963 entschieden hat, das noch nicht in alle JVA's herumgesprochen. Daher halte ich es in erster Line für Nuttengewäsch aber anderseits halte ich im Strafvollzug wo die Rechte der Gefangenen regelmäßig mit Füßen getreten werden auch nicht für unmöglich, dann aber nicht für den Regelfall.
Http://books.google.de/books?id=eNqYpjG ... YQ6AEwBDgK
Da steht, dass für den Fall, dass jemand an AIDS erkrankt ist, der HIV-Test auch gegen seinen Willen erfolgen darf und hierzu sogar unmittelbarer Zwang angewendet werden kann. Ferner darf/muss der behandelnde Arzt den Ehepartner über die Infektion und die damit verbundenen Risiken informieren.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=h ... -Qj7WJgW8g
Da steht, dass in Nordrhein-Westfalen ist ein Outing im Knast Vorschrift ist, allerdings keine unumstrittene.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=h ... gYxmOoEOhg
Da steht, dass allerdings kein Zwangstest durchgeführt wird, also nur eine bereits bekannte Infektion kommuniziert werden muss.
Da steht, dass für den Fall, dass jemand an AIDS erkrankt ist, der HIV-Test auch gegen seinen Willen erfolgen darf und hierzu sogar unmittelbarer Zwang angewendet werden kann. Ferner darf/muss der behandelnde Arzt den Ehepartner über die Infektion und die damit verbundenen Risiken informieren.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=h ... -Qj7WJgW8g
Da steht, dass in Nordrhein-Westfalen ist ein Outing im Knast Vorschrift ist, allerdings keine unumstrittene.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=h ... gYxmOoEOhg
Da steht, dass allerdings kein Zwangstest durchgeführt wird, also nur eine bereits bekannte Infektion kommuniziert werden muss.
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Kieler
zunächst an den Kollegen Kieler für das raussuchen der notwendigen Fakten.
Das stimmt! Allerdings gilt das nur dann wenn der Verdacht einer Straftat besteht, und zu vermuten steht das der Betroffene seine Erkrankung seinen Sexualpartnern nicht mitteilt. Dazu auch zu den Rechtsfolgen 2 StR 262/88. So auch § 7 Abs.1 Nr.3 IfSchG
Stimmt leider fehlt es an der Erwähnung der Rechtsvorschrift, ich habe nämlich im Strafvollzugsgesetz keine entsprechende Regelung gefunden, vermutlich ist das in irgendeiner Verwaltungsvorschrift geregelt, die irgendwo richtig veröffentlicht ist. Da ein Test nicht obligatorisch ist werden wohl die meisten HIV-positiven einfach die Fresse halten. Die Frage ist nur ob der Anstaltsarzt die Bediensteten informieren darf, wenn er eine Infektion feststellt. Das kann aber dahinstehen, die Frage des Fragestellers ist ja nun eindeutig beantwortet.
Die Nutte hat also vermutlich die Wahrheit gesagt sofern sie in NRW im Knast saß.
Mr. Fister äußerte folgendes:Http://books.google.de/books?id=eNqYpjGKHZ8C&pg=PA231&lpg=PA231&dq=HIV-Test+Zwang&source=bl&ots=dHMxiMiphd&sig=ak4f5ilykcyUsqPbzxPkjvygDMU&hl=de&sa=X&ei=JFtKT8DLJdCRswawooyVBQ&ved=0CEYQ6AEwBDgK
Da steht, dass für den Fall, dass jemand an AIDS erkrankt ist, der HIV-Test auch gegen seinen Willen erfolgen darf und hierzu sogar unmittelbarer Zwang angewendet werden kann. Ferner darf/muss der behandelnde Arzt den Ehepartner über die Infektion und die damit verbundenen Risiken informieren.
Das stimmt! Allerdings gilt das nur dann wenn der Verdacht einer Straftat besteht, und zu vermuten steht das der Betroffene seine Erkrankung seinen Sexualpartnern nicht mitteilt. Dazu auch zu den Rechtsfolgen 2 StR 262/88. So auch § 7 Abs.1 Nr.3 IfSchG
Arschbrezel äußerte folgendes:http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=h ... -Qj7WJgW8g
Da steht, dass in Nordrhein-Westfalen ist ein Outing im Knast Vorschrift ist, allerdings keine unumstrittene.Da steht, dass allerdings kein Zwangstest durchgeführt wird, also nur eine bereits bekannte Infektion kommuniziert werden muss.
Stimmt leider fehlt es an der Erwähnung der Rechtsvorschrift, ich habe nämlich im Strafvollzugsgesetz keine entsprechende Regelung gefunden, vermutlich ist das in irgendeiner Verwaltungsvorschrift geregelt, die irgendwo richtig veröffentlicht ist. Da ein Test nicht obligatorisch ist werden wohl die meisten HIV-positiven einfach die Fresse halten. Die Frage ist nur ob der Anstaltsarzt die Bediensteten informieren darf, wenn er eine Infektion feststellt. Das kann aber dahinstehen, die Frage des Fragestellers ist ja nun eindeutig beantwortet.
Die Nutte hat also vermutlich die Wahrheit gesagt sofern sie in NRW im Knast saß.
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