Geld zurück bei Rückgabe einer fehlerhaften Jacke?
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Geld zurück bei Rückgabe einer fehlerhaften Jacke?
Vor 3 Monaten habe ich bei einer großen Kaufhauskette eine Freizeitjacke aus Baumwolle für 100 Euro gekauft. Nach eher unregelmässigem Tragen der Jacke stellte ich zunehmend fest, dass im Bereich der Unterarme sowie am Kragen die dunkle Ursprungsfarbe mehr und mehr weicht. Mittlerweile ist die Jacke an diesen Stellen deutlich rötlich gefärbt. Auffallend ist, dass es sich bei diesen Stellen um Orte handelt, die mit der nackten Haut (kurzes Hemd, T-Shirt darunter) in Berührung gekommen sind. Ein Waschmaschinengang brachte überhaupt keine Verbesserung mit sich.
Solch ein Problem ist mir noch nie untergekommen, aber weniger eine Schuld von mir wie ich finde, sondern eher der schlechten Färbung der Jacke (Made in China!) geschuldet.
Meine Frage ist deshalb, welche Rechte habe ich nach 3 Monaten (Kaufbeleg liegt mir noch vor) um wieder mein Geld zu bekommen? Muss ich akzeptieren, dass man mir einen Gutschein im Wert der Jacke ausstellt? Muss ich für die 3 Monate eine Art anteilige Nutzung bezahlen? Gibt es grundsätzlich Tipps, wie man am klügsten in dieser Sache reklamiert?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Lutscher2
Solch ein Problem ist mir noch nie untergekommen, aber weniger eine Schuld von mir wie ich finde, sondern eher der schlechten Färbung der Jacke (Made in China!) geschuldet.
Meine Frage ist deshalb, welche Rechte habe ich nach 3 Monaten (Kaufbeleg liegt mir noch vor) um wieder mein Geld zu bekommen? Muss ich akzeptieren, dass man mir einen Gutschein im Wert der Jacke ausstellt? Muss ich für die 3 Monate eine Art anteilige Nutzung bezahlen? Gibt es grundsätzlich Tipps, wie man am klügsten in dieser Sache reklamiert?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Lutscher2
Tach!
1.) Jacke und Kassenbon nehmen
2.) zum Geschäft hinfahren
3.) Anliegen vortragen
Das Anliegen ist eine Reklamation wegen eines verstecken Sachmangels. (vgl. § 434 I BGB)
Für die sog. Mängelanzeige hast Du zwei Jahre Zeit, da der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs versteckt war. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten.
1.) Geld zurück, Ware zurück
2.) Nachbessern
3.) Nachlieferung (Neue Jacke)
Anschaulich durch dieses Bildchen im Netz dargestellt:
Dabei hat der Verkäufer das Recht bis zu drei mal nachzubessern. Was in dieser Sache wohl nix bringt. Aber er kann Dich auf eine neue Jacke verweisen. Nicht verweisen kann er Dich auf einem Gutschein oder ähnliches. Die großen Ketten geben aber i.d.R. anstandslos das Geld zurück. Falls nicht eben eine andere Jacke mitnehmen oder die selbe nochmal. Wenn das Problem erneut auftritt, erneut reklamieren.
1.) Jacke und Kassenbon nehmen
2.) zum Geschäft hinfahren
3.) Anliegen vortragen
Das Anliegen ist eine Reklamation wegen eines verstecken Sachmangels. (vgl. § 434 I BGB)
Zitat:Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten des Käufers von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.
Für die sog. Mängelanzeige hast Du zwei Jahre Zeit, da der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs versteckt war. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten.
1.) Geld zurück, Ware zurück
2.) Nachbessern
3.) Nachlieferung (Neue Jacke)
Anschaulich durch dieses Bildchen im Netz dargestellt:
Dabei hat der Verkäufer das Recht bis zu drei mal nachzubessern. Was in dieser Sache wohl nix bringt. Aber er kann Dich auf eine neue Jacke verweisen. Nicht verweisen kann er Dich auf einem Gutschein oder ähnliches. Die großen Ketten geben aber i.d.R. anstandslos das Geld zurück. Falls nicht eben eine andere Jacke mitnehmen oder die selbe nochmal. Wenn das Problem erneut auftritt, erneut reklamieren.
R. Guß äußerte folgendes:Dabei hat der Verkäufer das Recht bis zu drei mal nachzubessern. Was in dieser Sache wohl nix bringt. Aber er kann Dich auf eine neue Jacke verweisen. Nicht verweisen kann er Dich auf einem Gutschein oder ähnliches. Die großen Ketten geben aber i.d.R. anstandslos das Geld zurück. Falls nicht eben eine andere Jacke mitnehmen oder die selbe nochmal. Wenn das Problem erneut auftritt, erneut reklamieren.
Danke für die Beantwortung.
Ich gehe auch davon aus, dass eine Nachbesserung bei diesem Fall nichts bringt, weil der Mangel eindeutig im Material ist. Du schreibst, dass er mich auf eine neue Jacke verweisen kann. Ich gehe davon aus, dass du das exakt gleiche Modell Jacke meinst, richtig? Kann ich mich in diesem Fall auf die exakt gleiche Jacke berufen oder kann er sagen, hier Lutscher2, haste eine andere dunkle Freizeitjacke und gut ist?
Horst Kammer äußerte folgendes:Danke für die Beantwortung.
Gerne, aber weiter...
Strumpfhosen-Jens äußerte folgendes:Ich gehe auch davon aus, dass eine Nachbesserung bei diesem Fall nichts bringt, weil der Mangel eindeutig im Material ist.
Ist hier wohl der Fall, also i.d.R. Geld zurück oder neue Jacke. Dabei muss die Jacke die gleiche Qualität und Güte und somit auch i.d.R. den selben Preis haben. Eine hochwertigere musst Du akzeptieren eine weniger wertige nicht. hast Du also z.B. eine dunkle Jack Wolfshaut Jacke für 149,90 gekauft, kann dich der Verkäufer an eine Jacke mit gleichen Eigenschaften von Jack Wolfshaut für 179 Euro verweisen. Dabei musst du die Zahlung des höheren Kaufpreises aber nicht hinnehmen. Erlässt der Händler Dir den Differenzbetrag musst Du das schon hinnehmen. Eine No-Name Jacke für 149,90 müsst Du ebenfalls nicht hinnehmen weil es dann an einer zugesicherten Eigenschaft fehlt. Nämlich der Marke.
Da fällt mir doch glatt auf, dass ich noch keine Rückmeldung in dieser Sache gegeben hatte.
Nun, ich bin also gewappnet mit den hiesigen Infos zum Kaufhaus gegangen und habe die Sache reklamiert. Die authorizierte Person schaute sich die Sache an und war schnell meiner Meinung, dass hier eindeutig ein Materialfehler vorlag. Sie bot mir dann gleich an, etwas aus dem Sortiment (PS: Jacken in dieser Form gab es keine mehr!) auszusuchen. Keine Chance die Dame dachte ich mir. Ich habe bereits alles war meine Antwort, so dass ich diesen Vorschlag schnell beerdigte. Sie merkte dass und machte sich an die Rückabwicklung des Kaufs.
Ein zufriedener Lutscher2 verließ mit seinen 100 Euro den Laden und sagt Danke!
Nun, ich bin also gewappnet mit den hiesigen Infos zum Kaufhaus gegangen und habe die Sache reklamiert. Die authorizierte Person schaute sich die Sache an und war schnell meiner Meinung, dass hier eindeutig ein Materialfehler vorlag. Sie bot mir dann gleich an, etwas aus dem Sortiment (PS: Jacken in dieser Form gab es keine mehr!) auszusuchen. Keine Chance die Dame dachte ich mir. Ich habe bereits alles war meine Antwort, so dass ich diesen Vorschlag schnell beerdigte. Sie merkte dass und machte sich an die Rückabwicklung des Kaufs.
Ein zufriedener Lutscher2 verließ mit seinen 100 Euro den Laden und sagt Danke!
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