Fahrzeug bei ebay verkauft
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Fahrzeug bei ebay verkauft
Ich habe jetzt auch mal eine Frage an unsere Juristen.
Ich habe mein altes Auto bei ebay verkauft. In die Anzeige habe ich geschrieben, dass der Motor leichten Wasserverlust hat und dass ab einer gewissen Geschwindigkeit das Lenkrad wackelt. Er hatte vorher auch mal etwas Probleme mit der Gasannahme, dass war nach einer Reparatur meinerseits aber erst Mal wieder größtenteils behoben. Jetzt hat der Käufer (Süd-Osteuropäer) sich gemeldet, dass der Wagen in kaltem Zustand nicht mehr richtig Gas annimmt und natürlich gleich damit gedroht, dass er beim Anwalt war und wir uns vor dem Amtsgericht wiedersehen.
In der ebay-Anzeige, wie auch in dem unterschriebenen Kaufvertrag habe ich jeweils Sachmängelhaftung, Gewährleistung als auch Garantie ausgeschlossen. Zusätzlich steht in dem schriftlichen Vertrag noch gekauft wie gesehen.
Jetzt meine Fragen:
Kann der mich belangen bzw. wie sieht wohl meine Chance vor Gericht aus. Wer trägt die Anwaltskosten. Ich habe auch eigentlich keine große Lust zu prozessieren und schon überlegt ob ich die Mühle zurücknehme, habe allerdings etwas bedenken, dass der Kollege mit seine Brüddaa auf mich wartet und evtl. entstandene Unkosten geltend machen will (soll ja auch so eine Maschen dieser Volksgruppe sein um Geld zu verdienen). Auch hier würde mich eure Meinung interessieren.
Diese Karre geht mir ja so auf die Eier, erst beim fahren und jetzt noch beim Verkauf.
Ich habe mein altes Auto bei ebay verkauft. In die Anzeige habe ich geschrieben, dass der Motor leichten Wasserverlust hat und dass ab einer gewissen Geschwindigkeit das Lenkrad wackelt. Er hatte vorher auch mal etwas Probleme mit der Gasannahme, dass war nach einer Reparatur meinerseits aber erst Mal wieder größtenteils behoben. Jetzt hat der Käufer (Süd-Osteuropäer) sich gemeldet, dass der Wagen in kaltem Zustand nicht mehr richtig Gas annimmt und natürlich gleich damit gedroht, dass er beim Anwalt war und wir uns vor dem Amtsgericht wiedersehen.
In der ebay-Anzeige, wie auch in dem unterschriebenen Kaufvertrag habe ich jeweils Sachmängelhaftung, Gewährleistung als auch Garantie ausgeschlossen. Zusätzlich steht in dem schriftlichen Vertrag noch gekauft wie gesehen.
Jetzt meine Fragen:
Kann der mich belangen bzw. wie sieht wohl meine Chance vor Gericht aus. Wer trägt die Anwaltskosten. Ich habe auch eigentlich keine große Lust zu prozessieren und schon überlegt ob ich die Mühle zurücknehme, habe allerdings etwas bedenken, dass der Kollege mit seine Brüddaa auf mich wartet und evtl. entstandene Unkosten geltend machen will (soll ja auch so eine Maschen dieser Volksgruppe sein um Geld zu verdienen). Auch hier würde mich eure Meinung interessieren.
Diese Karre geht mir ja so auf die Eier, erst beim fahren und jetzt noch beim Verkauf.
E. Jakulat äußerte folgendes:Ich habe jetzt auch mal eine Frage an unsere Juristen.
Leider war die Juristenwurst im Urlaub, und kann Deine Frage erst jetzt beantworten...
K. Nacke äußerte folgendes:In der ebay-Anzeige, wie auch in dem unterschriebenen Kaufvertrag habe ich jeweils Sachmängelhaftung, Gewährleistung als auch Garantie ausgeschlossen. Zusätzlich steht in dem schriftlichen Vertrag noch gekauft wie gesehen.
Sehr gut. Das kannst Du als privater Verkäufer ja machen. Nebenfrage; Wie viel war die Karre noch Wert? Bzw. wie viel wurde dafür bezahlt?
Libanesen-Mongo äußerte folgendes:Kann der mich belangen bzw. wie sieht wohl meine Chance vor Gericht aus.
Sehr gut! Er trägt nämlich das volle Kostenrisiko! Nämlich die Anwalts und Gerichtskosten. Während Du Dich nur zurückzulehnen brauchst und erst mal der Dinge harren kannst die da kommen.
Rektalfurunkel äußerte folgendes:Wer trägt die Anwaltskosten.
Deine? Erstmal Du selbst wenn Du keine RS-Versicherung hast. Aber für ein Verfahren beim AG brauchst Du keinen Anwalt sondern nur nen Vogel im Fickforum der sich damit auskennt und ein bisschen Geduld.
Fotzbert äußerte folgendes: Ich habe auch eigentlich keine große Lust zu prozessieren und schon überlegt ob ich die Mühle zurücknehme, habe allerdings etwas bedenken, dass der Kollege mit seine Brüddaa auf mich wartet und evtl. entstandene Unkosten geltend machen will (soll ja auch so eine Maschen dieser Volksgruppe sein um Geld zu verdienen). Auch hier würde mich eure Meinung interessieren.
Ich würde die Mühle nicht zurücknehmen, der Kackvogel hat sie gekauft wie gesehen. Und wusste was er da kauft. Wenn er da jetzt nen Problem, hat soll er Dich verklagen. Sein Risiko, wird er aber kaum tun, weil er die Rechtsprechung kennt und weiß das er wenig Chancen hat. Außerdem müsste er auch erst mal die Gerichtskosten vorschießen und bei Gericht hinterlegen. Das wären nach RVG und GVG schon mal locker 853,08 Euro. (3000 Euro Streitwert angenommen).
Sprich:
An Deiner Stelle würde ich mal gar nix machen! Außer abwarten und mal wieder nen Tee trinken.
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