Einbruch! Meine Köter stellen Einbrecher, was nun?
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Einbruch! Meine Köter stellen Einbrecher, was nun?
Schon wieder eine Frage.
Es geht darum: Einbruch. Meine Köter stellen Einbrecher.
Mein Grundstück wird von einem Zaun begrenzt, der in der Höhe von 140 cm bis 220 cm ansteigt. Die Hunde können nicht darüber springen, dafür sind sie einfach zu schwer (50 KG) und haben das auch nicht gelernt. Ich habe an allen möglichen Stellen Warnschilder "Vorsicht vor dem Hund", "bissiger Hund" u.s.w. platziert.
Vor 3 Wochen hatte ich dann nachts trotzdem so einen Tagedieb im Garten, ich ließ die Hunde raus. Leider zu spät, er konnte über den 2-Meter Zaun flüchten.
Meine Frage:
Kann ich, wenn die Viecher in dem Fall zubeißen, rechtlich belangt werden?
Oder hat der vermeintliche Dieb mehr Rechte als ich und meine Brut? Und wie ist es, wenn ich auf den Vogel getroffen wäre und dem die Forke ins Gesicht geschmissen hätte? Ist ja mein Grundstück und da hat keiner was zu suchen. Außer mir, den Viechern und meiner Forke.
Danke schon mal für die Antwort
Bachmann69
Es geht darum: Einbruch. Meine Köter stellen Einbrecher.
Mein Grundstück wird von einem Zaun begrenzt, der in der Höhe von 140 cm bis 220 cm ansteigt. Die Hunde können nicht darüber springen, dafür sind sie einfach zu schwer (50 KG) und haben das auch nicht gelernt. Ich habe an allen möglichen Stellen Warnschilder "Vorsicht vor dem Hund", "bissiger Hund" u.s.w. platziert.
Vor 3 Wochen hatte ich dann nachts trotzdem so einen Tagedieb im Garten, ich ließ die Hunde raus. Leider zu spät, er konnte über den 2-Meter Zaun flüchten.
Meine Frage:
Kann ich, wenn die Viecher in dem Fall zubeißen, rechtlich belangt werden?
Oder hat der vermeintliche Dieb mehr Rechte als ich und meine Brut? Und wie ist es, wenn ich auf den Vogel getroffen wäre und dem die Forke ins Gesicht geschmissen hätte? Ist ja mein Grundstück und da hat keiner was zu suchen. Außer mir, den Viechern und meiner Forke.
Danke schon mal für die Antwort
Bachmann69
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Bachmann69
Das ganze ist nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu unterscheiden. Grundsätzlich ist natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu waren. Daher wäre es strafrechtlich völlig unverhältnismäßig, wenn Deine Hunde einen – vermeintlichen – Einbrecher totbeißen. Ein Biss ins Bein und ein stellen des Tätes bis die Untermenschen eintreffen ist aber von § 127 StPO und § 32 StGB – Vorläufige Festnahme/Notwehr – gedeckt. Auch sollte beachtet werden das sich möglicherweise Personen auf Deinem Grundstück aufhalten ohne Dich zu fragen, einfach weil Sie das nicht müssen. Dazu zählen z.B. Rettungsdienst, THW, Polizei usw. hier solltest Du sicherstellen das Du jederzeit auf Deine Hunde einwirken kannst.
Zivilrechtlich haftest Du für alles was Dein Köter anstellt. Aber dafür hast Du ja sicher eine Tierhalterhaftpflicht.
Ja, das habe ich ja oben ausführlich dargelegt.
Dann hättest Du ihn festhalten dürfen bis die Polizei kommt, dich verteidigen wenn Du angegriffen wirst, oder auch die Festnahme durchsetzten können. Den Täter einfach niederschlagen ist aber nicht drin.
Zivilrechtlich haftest Du für alles was Dein Köter anstellt. Aber dafür hast Du ja sicher eine Tierhalterhaftpflicht.
Carsten Nolte äußerte folgendes:Kann ich, wenn die Viecher in dem Fall zubeißen, rechtlich belangt werden?
Ja, das habe ich ja oben ausführlich dargelegt.
E. Jakulat äußerte folgendes:Und wie ist es, wenn ich auf den Vogel getroffen wäre und dem die Forke ins Gesicht geschmissen hätte? Ist ja mein Grundstück und da hat keiner was zu suchen.
Dann hättest Du ihn festhalten dürfen bis die Polizei kommt, dich verteidigen wenn Du angegriffen wirst, oder auch die Festnahme durchsetzten können. Den Täter einfach niederschlagen ist aber nicht drin.
@Baron,
danke für das Bücherwälzen, jetzt weiss ich, was mir bei diesen ganzen Schulungen komisch vorkam. Du beschreibst Standardrechtsprechung, also die Buchlage, ... aber die Realität sieht hier etwas anders aus. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, in dem ein Halter eines Wachhundes (z.B. Schrottplätze, Neuwagenabstellflächen etc., wo nachts Hunde frei laufen), dafür belangt wurden, dass der Hund seinen Job gemacht hat. Ich kenne das Grundstück und Bachmanns 2 "Kinder". Überall sind Schilder, die vor bissigen Hunden warnen, und die beiden sind sehr territorial. Das ist rasseeminent.
Bullen, THW und Rettungsdienst werden aufgrund der Schilder Vorsicht walten lassen, die Frage ist, ob es Bachmann zumutbar ist, die Warnung auch auf bulgarisch, rumänisch und romanes (zigeunerisch) auszuhängen. Ich glaube nicht . Ich würde mich über eine Antwort unter Berücksichtigung dieser Tatsachen freuen.
, Arschkrampe, der jeden, der sich unberechtigt in seinem Haus aufhält, umschiesst
danke für das Bücherwälzen, jetzt weiss ich, was mir bei diesen ganzen Schulungen komisch vorkam. Du beschreibst Standardrechtsprechung, also die Buchlage, ... aber die Realität sieht hier etwas anders aus. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, in dem ein Halter eines Wachhundes (z.B. Schrottplätze, Neuwagenabstellflächen etc., wo nachts Hunde frei laufen), dafür belangt wurden, dass der Hund seinen Job gemacht hat. Ich kenne das Grundstück und Bachmanns 2 "Kinder". Überall sind Schilder, die vor bissigen Hunden warnen, und die beiden sind sehr territorial. Das ist rasseeminent.
Ich weiss ja nicht, ob Bachmann Lust hat, mal ein Foto von seinen Schätzchen zu posten, aber wenn du die siehst,...Morbus Fickus äußerte folgendes:Daher wäre es strafrechtlich völlig unverhältnismäßig, wenn Deine Hunde einen – vermeintlichen – Einbrecher totbeißen.
, ein Biss ins Bein, und das Bein ist ab (Zerrspiele ). Und du kannst ja nicht jede Minute ein Auge auf deine Hunde haben, wenn sie auf deinem gesicherten, befriedeten Besitz sind. Bei der Rasse ist das Thema durch, bevor du reagieren kannst .Türken-Bespucker äußerte folgendes:Ein Biss ins Bein und ein stellen des Tätes bis die Untermenschen eintreffen ist aber von § 127 StPO und § 32 StGB – Vorläufige Festnahme/Notwehr – gedeckt.
Bullen, THW und Rettungsdienst werden aufgrund der Schilder Vorsicht walten lassen, die Frage ist, ob es Bachmann zumutbar ist, die Warnung auch auf bulgarisch, rumänisch und romanes (zigeunerisch) auszuhängen. Ich glaube nicht . Ich würde mich über eine Antwort unter Berücksichtigung dieser Tatsachen freuen.
, Arschkrampe, der jeden, der sich unberechtigt in seinem Haus aufhält, umschiesst
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Arschkrampe
Räuber Fotzenplotz äußerte folgendes:Ich habe noch nie von einem Fall gehört, in dem ein Halter eines Wachhundes (z.B. Schrottplätze, Neuwagenabstellflächen etc., wo nachts Hunde frei laufen), dafür belangt wurden, dass der Hund seinen Job gemacht hat. Ich kenne das Grundstück und Bachmanns 2 "Kinder". Überall sind Schilder, die vor bissigen Hunden warnen, und die beiden sind sehr territorial. Das ist rasseeminent.
Das mag ja alles sein, nur ist hier die "Buchlage" zu beschreiben, schon allein weil sich da evtl. mal nen Richter drauf stützt. Nämlich in seinem Urteil. Im übrigen gibt es da schon ein Teil Urteile zu, ich suche sowohl Postiv als auch Negativbeispiele in den nächsten Tagen mal raus.
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