Rechnung/Mahnung durch Abofalle
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Rechnung/Mahnung durch Abofalle
Vor einiger Zeit hat eine Bekannte von mir zwecks Reiseplanung einen Online-Routenplaner aufgesucht (genaue Adresse ist mir unbekannt, jedoch gehe ich inzwischen davon aus, dass sie auf www.routen-planung.de war).
Für die Streckenplanung hat sie die Start- und Zieladresse eingegeben. Da sie blond ist, auf der folgenden Seite, wie verlangt, leider auch ihre Kontaktdaten. Kurze Zeit spät erhielt sie eine Rechnung über 96 EUR für ein 2-Jahre Abo - natürlich ignoriert. Inzwischen hat sich eine Inkassobude bei ihr gemeldet.
Die erste (Rechnung) und zweite (Inkasso) Stufe wurde ignoriert.
Fragen:
Was kann/wird als nächstes kommen?
Wie ist zu reagieren?
Anzukreiden wäre ihr, dass sie die AGB ungelesen bestätigt hat, da dort die genauen "Kondition" dieser "Dienstleistung" beschrieben sind. Allerdings war/ist es nicht auf Anhieb (bei der Start- & Zieleingabe) erkennbar, dass diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, zumal vergleichbare Informationen im Internet sonst kostenlos erhältlich sind.
Für die Streckenplanung hat sie die Start- und Zieladresse eingegeben. Da sie blond ist, auf der folgenden Seite, wie verlangt, leider auch ihre Kontaktdaten. Kurze Zeit spät erhielt sie eine Rechnung über 96 EUR für ein 2-Jahre Abo - natürlich ignoriert. Inzwischen hat sich eine Inkassobude bei ihr gemeldet.
Die erste (Rechnung) und zweite (Inkasso) Stufe wurde ignoriert.
Fragen:
Was kann/wird als nächstes kommen?
Wie ist zu reagieren?
Anzukreiden wäre ihr, dass sie die AGB ungelesen bestätigt hat, da dort die genauen "Kondition" dieser "Dienstleistung" beschrieben sind. Allerdings war/ist es nicht auf Anhieb (bei der Start- & Zieleingabe) erkennbar, dass diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, zumal vergleichbare Informationen im Internet sonst kostenlos erhältlich sind.
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DickDing
Re: Rechnung/Mahnung durch Abofalle
Kurt Kunde äußerte folgendes:Die erste (Rechnung) und zweite (Inkasso) Stufe wurde ignoriert.
Fragen:
Was kann/wird als nächstes kommen?
Weitere Rechnungen, Mahnungen, und Drohungen.
FuttenNicker äußerte folgendes:Wie ist zu reagieren?
Zunächst würde ich zuwarten. Es wäre günsitg gewesen schon der ersten Rechnung zu widersprechen, und klar zu stellen das keine bindende Willenserklärung erfolgt ist. Jetzt ist es dafür zu spät und auch relativ Sinn frei, in den Inkassobuden ließt Ihre Schreiben eh keiner. Das weitere Vorgehen sollte wie folgt aussehen:
1.) Alle weiteren Schreiben ignorieren. Keinesfalls antworten
2.) Sollte ein Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht kommen, unbedingt Widerspruch erheben, ganz wichtig dabei die Frist beachten. (14 Tage) Den Widerspruch per Einschreiben zum Gericht versenden. Und dem Anspruch insgesamt widersprechen! Das ist auf dem Widerspruchsformular durch ein einfaches Kreuz kenntlich zu machen. Einer Begründung bedarf es nicht. Jetzt ist nämlich erst mal die Gegenseite dran. Diese müsste die Kosten für ein Verfahren vor Gericht ein bezahlen, und davor scheuen sich Inkassobuden und die "angeschlossenen" Rechtsanwälte nämlich. Selbst einen Mahnbescheid riskieren Sie i.d.R. nicht.
Horst Kammer äußerte folgendes:Anzukreiden wäre ihr, dass sie die AGB ungelesen bestätigt hat,
Das ist glaube ich gar nicht so schlimm, ich muss mal in der Urteilsdatenbank dazu suchen, aber wenn ich das richtig im Kopf habe dürfen die Kosten nicht in den AGB's versteckt werden.
Fettplauze äußerte folgendes:Allerdings war/ist es nicht auf Anhieb (bei der Start- & Zieleingabe) erkennbar, dass diese Dienstleistung kostenpflichtig ist,
Und genau das ist unser Ansatzpunkt. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, was i.d.R. ausgeschlossen ist kann man genau da ansetzten.
Urteile zum Thema
Hier mal noch einige aus dem Netz zusammen gegoogelte Infos:
Hier noch ein paar Urteile, wie ersichtlich hat Deine Bekannte nichts zu befürchten.
Landgericht Stuttgart Urteil vom 15.05.2007, Az. 17 O 490/06
AG München, vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Auszüge
AG Berlin Mitte, vom 05.11.2008, Az. 17 C 298/08
Auszüge
Amtsgericht Gummersbach 10 C 221/08 30.03.2009
Volltext
Hofreiter äußerte folgendes:Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen
02.06.2010
Internetabzocke aus Thüringen
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH
Verbraucher werden gegenwärtig massenhaft mit Geldforderungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach konfrontiert. Die Masche der Internet-Abzocke ist bei weitem nicht neu, aber immer noch erfolgreich: Verbraucher werden auf bestimmten Internetseiten zur Eingabe ihrer Adressdaten aufgefordert. Anschließend flattern Briefe ins Haus, in denen behauptet wird, dass die Verbraucher einen Zweijahresvertrag eingegangen wären und im Gegenzug 96 € pro Jahr, also insgesamt 192 €, zahlen sollen. Durch Mahnungen und Drohungen, an denen auch Rechtsanwälte und Inkassobüros beteiligt sind, wird massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dringend von der Zahlung ab. "Es fehlt hier an der Willenserklärung der Verbraucher", so Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. "Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass es so viel Geld kosten soll, hätten sie sich dort nicht angemeldet. Schließlich bekommt man Routenplaner oder Kochrezepte woanders kostenlos. Die Preise sind im "Kleingedruckten", den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), versteckt. Auch die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher."
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:
http://www.routenplaner.de
http://www.routenplaner-service.de
http://www.kochrezepte-sammlung.de
http://www.songtexte-24.de
http://www.gedichte-download.de
Was können Verbraucher tun, um den Betreibern solcher Internetseiten das Handwerk zu legen?
* Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll. Äußern Sie den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen. Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
* Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.
* Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Hier noch ein paar Urteile, wie ersichtlich hat Deine Bekannte nichts zu befürchten.
Landgericht Stuttgart Urteil vom 15.05.2007, Az. 17 O 490/06
AG München, vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Auszüge
AG Berlin Mitte, vom 05.11.2008, Az. 17 C 298/08
Auszüge
Amtsgericht Gummersbach 10 C 221/08 30.03.2009
Volltext
Re: Urteile zum Thema
Kuffnucke äußerte folgendes:... wie ersichtlich hat Deine Bekannte nichts zu befürchten.
Naja, das ist vielleicht etwas arg vorschnell geurteilt. Ganz so deutlich wie in den aufgeführten Fällen ist die Abzocke hier nämlich nicht. Auf der Startseite steht zwar nichts von irgendeiner Kostenpflicht, aber auf der Anmeldeseite www.routen-planung.de/anmeldung steht dieser Hinweis ziemlich mittig auf der Seite, ist nicht wirklich kleingedruckt und ohne Scrollen zu erkennen:
Zitat:* Vertragsinformationen
Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mwst pro Jahr(12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre. Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich!
Und das Sternchen, das darauf verweist, befindet sich auf dem Anmeldebutton. Auf allen Webseiten übrigens exakt dasselbe Schema. Ich sag mal so, das könnte man alles noch besser verstecken und verschleiern. Diese Anforderung, aufgestellt vom AG Gummersbach,
Zitat:wird damit immerhin erfüllt. Wie man sieht, lesen auch die Abo-Abzocker die ihre Branche betreffenden Urteile.Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 I BGB unwirksam.
Schön, dass die Verbraucherzentrale Thüringen vor dieser Firma warnt, aber ein Gericht hat diesen konkreten Fall offenbar noch nicht entschieden.
Womit ich allerdings auch wieder nicht gleich den Teufel an die Wand malen will, auch mein Rat wäre: Weiterhin ignorieren!
Vitus
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Vitus
Re: Rechnung/Mahnung durch Abofalle
Glatze-Mütze äußerte folgendes:Selbst einen Mahnbescheid riskieren Sie i.d.R. nicht.
Der kostet doch auch schon geld, oder?
Immer wieder dasselbe Geschäftsmodell: Sie spekulieren darauf, dass zehn Prozent der Leute zahlen, weil sie bescheuert sind, sich einschüchtern lassen oder keinen Ärger haben wollen.
Leider kann ich das jetzt nicht korrekt zitieren, meine aber, in so einem dieser Abofallen-Urteile gelesen zu haben, dass es dem Kläger/Anbieter nicht gelungen ist, zu beweisen, dass er überhaupt eine nennenswerte Dienstleistung oder Ware geliefert hat.
Einen Button mit der Aufschrift "Wenn Du hier drückst, kriege ich von Dir Kohle." kannst Du ruhig drücken. Würde mich wundern, wenn sich daraus ein vollstreckbarer Titel machen ließe.
Fritz, kein Jurist, aber vom Leben gezeichnet ...
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Fritz52
Re: Rechnung/Mahnung durch Abofalle
Mike Löhnert äußerte folgendes:Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Selbst einen Mahnbescheid riskieren Sie i.d.R. nicht.
Der kostet doch auch schon geld, oder?
Jepp, 1/2 Gerichtsgebühr (Höhe ist abhängig vom Streitwert) ist vom Antragsteller vorzuschießen. Diese wird ggf. später im streitigen Verfahren auf die insgesamt fälligen Gerichtskosten angerechnet.
Will der Antragsteller nach Widerspruch seinen Anspruch begründen (entspricht der Klageerhebung) wird ein weiterer Gerichtskostenvorschuss fällig.
Zitat:Leider kann ich das jetzt nicht korrekt zitieren, meine aber, in so einem dieser Abofallen-Urteile gelesen zu haben, dass es dem Kläger/Anbieter nicht gelungen ist, zu beweisen, dass er überhaupt eine nennenswerte Dienstleistung oder Ware geliefert hat.
Nein, es kommt vor allem darauf an, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.
Zitat:Einen Button mit der Aufschrift "Wenn Du hier drückst, kriege ich von Dir Kohle." kannst Du ruhig drücken. Würde mich wundern, wenn sich daraus ein vollstreckbarer Titel machen ließe.
Naja, es soll wohl durchaus schon Verträge geben, die per Internet wirksam geschlossen werden können, mithin letztlich durch einen Klick auf irgendeinen Button. Der vollstreckbare Titel entsteht dadurch natürlich noch nicht, dazu bedarf es logischerweise noch einiger Zwischenschritte (Mahnbescheid-> Vollstreckungsbescheid bzw. Klage-> Urteil).
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Vitus
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