Inkasso-Forderung meiner pleitegegangenen Krankenkasse
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Inkasso-Forderung meiner pleitegegangenen Krankenkasse
Moin, ich hätte da mal 'ne Frage:
War bei dieser BKK für Heilberufe pflichtversichert (bis zum 31.12.2011) dann istse Pleite gegangen,
was hab ich mich gefreut!
Blöderweise hab ich nun eine dieser oberlästigen Inkasso-Arschlochfirmen am Hals, die plötzlich ca.375,-€ für nicht bezahlte Zusatzbeiträge im Jahr 2011 haben wollen
Ja, natürlich habe ich diese Dreckszusatzbeiträge nie bezahlt, nicht 2011, und auch schon 2010 nicht
Lustigerweise ist in der "Mahnung" von 2010 nix zu lesen, ist das jetzt schon verjährt?
Jetzt die ganz konkrete Frage:
Was passiert, wenn ich diese Inkassoforderung einfach ignoriere?
Kann ich um die Zahlung rumkommen?
Wie rechtens sind weitere Forderungen dieser Inkasso-Untermenschen, wenn sie plötzlich exorbitante "Aufschläge" haben wollen?
Ali, im voraus für Antworten dankend!
War bei dieser BKK für Heilberufe pflichtversichert (bis zum 31.12.2011) dann istse Pleite gegangen,
was hab ich mich gefreut!
Blöderweise hab ich nun eine dieser oberlästigen Inkasso-Arschlochfirmen am Hals, die plötzlich ca.375,-€ für nicht bezahlte Zusatzbeiträge im Jahr 2011 haben wollen
Ja, natürlich habe ich diese Dreckszusatzbeiträge nie bezahlt, nicht 2011, und auch schon 2010 nicht
Lustigerweise ist in der "Mahnung" von 2010 nix zu lesen, ist das jetzt schon verjährt?
Jetzt die ganz konkrete Frage:
Was passiert, wenn ich diese Inkassoforderung einfach ignoriere?
Kann ich um die Zahlung rumkommen?
Wie rechtens sind weitere Forderungen dieser Inkasso-Untermenschen, wenn sie plötzlich exorbitante "Aufschläge" haben wollen?
Ali, im voraus für Antworten dankend!
So Inkassorecht = Bürgerliches Recht = .
Trotzdem beantworte ich Deine Frage, eigentlich ist für diese Art von Vollstreckungen der Zoll zuständig, frag mich nicht warum das ist einfach so. Krankenkasse = Zoll warum auch immer. Ich habe zunächst keine Ahnung warum das hier nicht der Fall ist. Grundsätzlich muss Du die Beiträge bezahlen, es sei den Du bist nicht dazu fähig. Einkommen unter der Pfändunggrenze. (rd. 982 Euro netto) Dann müsstest Du zwar auch zahlen kannst es aber nicht, und es kann nicht vollstreckt werden.
Die Verjährungsfrist dauert mindestens 3 Jahre -hier möglicherweise länger weil öffentliche Forderung- und endet mit dem 31.12.2013 bzw. 31.12.2014. Also sind die Beträge aus 2010 noch nicht verjährt und da Du bestimmt eine Mahnung bekommen hast ist die Verjährung dadurch auch wieder unterbrochen. Vielleicht kannst Du mir kurz mitteilen welche Inkassobude das ist, und mit weiter aufschlüsseln was die Jungs als Haupt und Nebenforderung deklarieren. Möglichst detailliert.
Wenn Du denn Verein ärgern willst kannst Du auch ein Schreiben abfassen in dem steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihr nutzloses Schreiben vom (Datum) ist mir mit dem heutigen Tage zugegangen. Was wäre für Ihre Ehre im bürgerlichen Sinne besser gewesen Sie hätten dieses nutzlose und juristisch völlig unbedeutende Traktat dem Feuer überliefert. Im übrigen weise ich Ihre Forderung unter Hinweis auf § 174 BGB zurück.
Hochachtungsvoll
Aligator
dann müssen die Dir erst mal eine Vollmacht für den Sachverhalt besorgen. (hier vom Insolvenzverwalter) Meistens sind die dafür aber zu blöde, und schicken weiter Ihre Standartmahnungen oder rufen Dich an und fragen was § 174 BGB nominiert. Grundsätzlich vollstreckt der Zoll aber günstiger als jede Inkassobude, daher wäre diese Weg zu wählen gewesen. Da steht's so günstig wie möglich zu vollstrecken ist. Leider konnte ich nicht rausfinden wer der Insoverwalter ist. Sonst hätte ich mal nach dem warum gefragt. Möglicherweise hat dieser die Forderungen alle verkauft um Masse zu erhalten. Allerdings scheidet dann die Weitergabe an den Zoll aus. Was einerseits gut anderseits Mist ist. Warum erkläre ich später mal.
Zu Deinen Fragen:
1.) Die Forderungen aus 2010 und 2011 sind nicht verjährt.
2.) Es kommen weitere Schreiben und irgendwann vermutlich ein Mahnbescheid und im Anschluss ein Vollstreckungsbescheid, dann eine Kontopfändung und oder eine Lohnpfändung.
3.) Sehe ich jetzt keine.
4.) Kommt auf die Aufschläge an, bestimmte sind zulässig, wobei ich hier noch ermitteln muss warum hier nicht durch den Zoll vollstreckt wird, der macht das fast umsonst.
Je nach Art Deiner weiteren Informationen werde ich Dir dann einen Tipp geben wie Du damit umgehen sollst.
Trotzdem beantworte ich Deine Frage, eigentlich ist für diese Art von Vollstreckungen der Zoll zuständig, frag mich nicht warum das ist einfach so. Krankenkasse = Zoll warum auch immer. Ich habe zunächst keine Ahnung warum das hier nicht der Fall ist. Grundsätzlich muss Du die Beiträge bezahlen, es sei den Du bist nicht dazu fähig. Einkommen unter der Pfändunggrenze. (rd. 982 Euro netto) Dann müsstest Du zwar auch zahlen kannst es aber nicht, und es kann nicht vollstreckt werden.
Die Verjährungsfrist dauert mindestens 3 Jahre -hier möglicherweise länger weil öffentliche Forderung- und endet mit dem 31.12.2013 bzw. 31.12.2014. Also sind die Beträge aus 2010 noch nicht verjährt und da Du bestimmt eine Mahnung bekommen hast ist die Verjährung dadurch auch wieder unterbrochen. Vielleicht kannst Du mir kurz mitteilen welche Inkassobude das ist, und mit weiter aufschlüsseln was die Jungs als Haupt und Nebenforderung deklarieren. Möglichst detailliert.
Wenn Du denn Verein ärgern willst kannst Du auch ein Schreiben abfassen in dem steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihr nutzloses Schreiben vom (Datum) ist mir mit dem heutigen Tage zugegangen. Was wäre für Ihre Ehre im bürgerlichen Sinne besser gewesen Sie hätten dieses nutzlose und juristisch völlig unbedeutende Traktat dem Feuer überliefert. Im übrigen weise ich Ihre Forderung unter Hinweis auf § 174 BGB zurück.
Hochachtungsvoll
Aligator
dann müssen die Dir erst mal eine Vollmacht für den Sachverhalt besorgen. (hier vom Insolvenzverwalter) Meistens sind die dafür aber zu blöde, und schicken weiter Ihre Standartmahnungen oder rufen Dich an und fragen was § 174 BGB nominiert. Grundsätzlich vollstreckt der Zoll aber günstiger als jede Inkassobude, daher wäre diese Weg zu wählen gewesen. Da steht's so günstig wie möglich zu vollstrecken ist. Leider konnte ich nicht rausfinden wer der Insoverwalter ist. Sonst hätte ich mal nach dem warum gefragt. Möglicherweise hat dieser die Forderungen alle verkauft um Masse zu erhalten. Allerdings scheidet dann die Weitergabe an den Zoll aus. Was einerseits gut anderseits Mist ist. Warum erkläre ich später mal.
Zu Deinen Fragen:
1.) Die Forderungen aus 2010 und 2011 sind nicht verjährt.
2.) Es kommen weitere Schreiben und irgendwann vermutlich ein Mahnbescheid und im Anschluss ein Vollstreckungsbescheid, dann eine Kontopfändung und oder eine Lohnpfändung.
3.) Sehe ich jetzt keine.
4.) Kommt auf die Aufschläge an, bestimmte sind zulässig, wobei ich hier noch ermitteln muss warum hier nicht durch den Zoll vollstreckt wird, der macht das fast umsonst.
Je nach Art Deiner weiteren Informationen werde ich Dir dann einen Tipp geben wie Du damit umgehen sollst.
Re: Dank ersma für die Antwort!
R. Guß äußerte folgendes:Eben. Zahlen musst du. Später wird teurer als heute.
Zahlen muss er sicher aber vermutlich keine 350 Euro. Der Großteil der Forderung hinsichtlich der Inkassogebühren dürfte rechtswidrig sein.
FotzenDieter äußerte folgendes:Arschlöcher heissen "infoscore Fordeungsmanagement GmbH"
Uhhi, ganz heißer Laden. Da müssen wir ein wenig aufpassen, mit Pech machen die Dir Deine gesamte Bonität in den Arsch. Erinnere mich bloß daran.
Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Warum steht bei Wikipedia denn aber folgendes?Zitat:Seit 1. Januar 2009 wurden die Beitragssätze einheitlich vorgegeben. Die BKK für Heilberufe erhob seit 1. Januar 2010 einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 1 % des beitragspflichtigen Einkommens, mindestens 8,00 Euro. Ab dem 1. Januar 2011 wurde der individuelle Zusatzbeitrag auf 10,00 Euro monatlich festgesetzt.
Dementsprechend müsste ich "nur" 120,- und nicht 350€+ nachzahlen, wenn überhaupt...
Es nützt nichts wenn Du hier mit irgendwelchen Zahlen um Dich wirfst. In dem Schreiben steht doch bestimmt etwas wie:
Hauptforderung, Kontoführungsgebühren, Porto, Inkassokosten usw. Das Schreib hier mal hin oder Scan den Brief ein (vor und Rückseite, alle Seiten) und maile Ihn mir. Dann gucken wir mal wie sich da was zusammensetzt. Nach meiner überschlägigen Rechnung sind das demnach 96 Euro für 2010 und 120 Euro für 2011. (216 Euro) Jetzt muss der Rest ja irgendwo herkommen, also wo? Bitte daher möglichst genaue Angaben machen.
Re: Dank ersma für die Antwort!
Rektalfurunkel äußerte folgendes:Arschlöcher heissen "infoscore Fordeungsmanagement GmbH"
Hab denen jetzt noch eine weitere Fristverlängerung abverhandelt, weil ich ja soooo pleite bin momentan
Auch wenn es von 2003 ist, "besser" sind die bestimmt nicht geworden... Palim-Palim
- InFoScore
Sicherung gegen Forderungsausfälle durch
Bewertungsverfahren und Sperrlisten
AK-ePayment, München, 13. November 2003
Dr. Peter Raab
Leiter Marketing, Vertrieb und Unternehmensentwicklung
-
DickDing
Nur zur Info!
Blöderweise hab ich den Schrieb dieser Arschlöcher mit den "genaueren Angaben" wohl doch (aus Versehen) weggeschmissen...
Eine "neue" genaue Auflistung der Forderungen hab ich inzwischen beantragt!
Mal sehen wer zuerst wieder in Hamburg sein wird, deren Antwort, oder ich?
Bin momentan ausserplanmässig ziemlich lange deutschlandweit unterwegs OHNE Hamburg und meinen Briefkasten sehen zu können
Eine "neue" genaue Auflistung der Forderungen hab ich inzwischen beantragt!
Mal sehen wer zuerst wieder in Hamburg sein wird, deren Antwort, oder ich?
Bin momentan ausserplanmässig ziemlich lange deutschlandweit unterwegs OHNE Hamburg und meinen Briefkasten sehen zu können
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