Notdienst verweigert die Behandlung: Schadenersatz?
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Notdienst verweigert die Behandlung: Schadenersatz?
Moin.
Ich habe an dieser Stelle mal wieder eine Frage:
Am vergangenen Freitag suchte ich wegen starken Augenschmerzen die Notfall-Ambulanz in einem Krankenhaus auf. Der behandelnde Arzt (Allgemeinmediziner) verschrieb mir Dexamytrex Augentropfen. Diese Tropfen sollte ich 4 x täglich ins Auge träufeln, was ich auch tat. Es brachte aber nichts, das Auge schwoll immer mehr zu. Die Schmerzen (Augendruck, Schläfe, Zähne etc.) wurden immer unerträglicher.
Also rief ich am Sonntag die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens an. Dort wurde mir die Praxisnummer sowie die Handynummer des entsprechenden Notarztes mitgeteilt. Diesen erreichte ich dann gegen 16:20 Uhr unter seiner Handynummer, meine LAG hörte (als Zeugin) zu. Ich schilderte ihm meine Beschwerden. Seine Antwort war:
Als ich heute die Augenärztin aufsuchte, schlug die die Hände über dem Kopf zusammen. Und sagte, daß das so nicht gehen würde. Ich solle mich auf jeden Fall über den Arzt beschweren. Sinngemäß: Das ist ja schon unterlassene Hilfeleistung. Ich werde mich morgen bei der KVN und meiner Krankenkasse beschweren, aber jetzt komme ich zum Eigentlichen:
Soll ich den Arzt auf Schadenersatz, Schmerzensgeld o.ä. verklagen - und welche Erfolgschancen habe ich?
Für evtl. Tippfehler entschuldige ich mich schon mal, ich schreibe momentan mit einem ungeübten Auge...
Ich habe an dieser Stelle mal wieder eine Frage:
Am vergangenen Freitag suchte ich wegen starken Augenschmerzen die Notfall-Ambulanz in einem Krankenhaus auf. Der behandelnde Arzt (Allgemeinmediziner) verschrieb mir Dexamytrex Augentropfen. Diese Tropfen sollte ich 4 x täglich ins Auge träufeln, was ich auch tat. Es brachte aber nichts, das Auge schwoll immer mehr zu. Die Schmerzen (Augendruck, Schläfe, Zähne etc.) wurden immer unerträglicher.
Also rief ich am Sonntag die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens an. Dort wurde mir die Praxisnummer sowie die Handynummer des entsprechenden Notarztes mitgeteilt. Diesen erreichte ich dann gegen 16:20 Uhr unter seiner Handynummer, meine LAG hörte (als Zeugin) zu. Ich schilderte ihm meine Beschwerden. Seine Antwort war:
Zitat:"Ich mache hier Notdienst. Notdienst heißt: Akut und Plötzlich. Ihr Auge wird bis morgen schon nicht explodieren - suchen sie sich einen Augenarzt und fahren da morgen hin."
Als ich heute die Augenärztin aufsuchte, schlug die die Hände über dem Kopf zusammen. Und sagte, daß das so nicht gehen würde. Ich solle mich auf jeden Fall über den Arzt beschweren. Sinngemäß: Das ist ja schon unterlassene Hilfeleistung. Ich werde mich morgen bei der KVN und meiner Krankenkasse beschweren, aber jetzt komme ich zum Eigentlichen:
Soll ich den Arzt auf Schadenersatz, Schmerzensgeld o.ä. verklagen - und welche Erfolgschancen habe ich?
Für evtl. Tippfehler entschuldige ich mich schon mal, ich schreibe momentan mit einem ungeübten Auge...
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Bachmann69
Der Missionar äußerte folgendes:Soll ich den Arzt auf Schadenersatz, Schmerzensgeld o.ä. verklagen - und welche Erfolgschancen habe ich?
Vergiss es, Du müsstest die Kosten vorstrecken sofern du keine RSV hast. Wenn ja macht ein Gang zum Anwalt eher Sinn. Anderenfalls musst Du alle Kosten + Gutachten usw. selbst bezahlen. Macht nach meiner Erfahrung wenig Sinn. Allerdings solltest Du dich ebenfalls bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren. Anderseits kann ich eine Unterlassene Hilfeleistung hier auch nicht erkennen, da Du Dich nicht in hilfloser Lage befandest.
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